Leistungsprinzip der Zusatzkrankenversicherungen
Damit Sie den passenden Versicherungsschutz nach Ihren Vorstellungen finden und nicht eine Enttäuschung erleben,
empfliehlt sich die Unterstützung durch einen unabhängigen Experten.
Dieser kann Sie gezielt beraten und Ihnen die Formulierungsbesonderheiten der privaten Zusatzkrankenversicherung erklären.
Eine bedarfsgerechte Absicherung mit Hilfe einer Privaten Zusatzkrankenversicherung kann für den ambulante, stationären
sowie Zahnbereich abgeschlossen werden.
Vorleistungsprinzip
Privat Versicherte treten bei Arztrechnungen in Vorleistung, d.h., der Versicherungsnehmer bezahlt die Rechnung des behandelten Arzt
und reicht diese dann zur Erstattung bei der privaten Krankenversicherung ein.
Kündigungsmöglichkeiten
Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Kalender- bzw. Versicherungsjahres
kündigen, frühestens allerdings nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestdauer, i.d.R. beläuft sich diese auf 2 bis 3 Jahre.
Sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sich dieser stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer auf Grund der Beitragsanpassungsklausel seine Beiträge
erhöht oder seine Leistungen senkt. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bei Tod des Versicherten endet das Versicherungsverhältnis automatisch.
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