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Private Krankenversicherung

In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Damit ist ausgesagt, dass jeder in diesem Land eine Krankenversicherung haben muss. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es auch viele Anbieter für eine private Krankenversicherung (PKV). Für den Einstieg in eine private Kranken-versicherung sind allerdings einige Voraussetzungen nötig. Beamte, selbständige Unternehmer, Angestellte mit einem Mindesteinkommen und Studenten können der private Krankenversicherung beitreten. Dahingegen sind private Zusatz-Versicherungen durch eine private Krankenversicherung für jeden frei wählbar. Seit der Gesundheitsreform ist es auch Nichtversicherten möglich, über den Basistarif in eine private Kranken-versicherung zu gehen. Wer mit seinem Jahreseinkommen unter die Grenze der PKV kommt, fällt automatisch wieder zurück in die GKV. Auch ist dies möglich, wenn der Status des Berufes sich entsprechend ändern sollte. Die Beitragshöhe für eine private Krankenversicherung richtet sich individuell nach Geschlecht, Alter, gesund-heitlicher Historie und persönlichen Risiken. Anders als in der GKV, worin es nach Einkommen geht. Zusätzlich können die Versicherten eine Selbstbeteiligung eingehen, um die Beiträge weiter objektiv senken zu können. Die private Krankenversicherung bietet auch verschieden Pakete an mit unterschiedlichen Versicherungs-Inhalten. Damit kann der Versicherte wählen, in welchem Umfang er genau abgesichert sein möchte. Für eine grund-legende Absicherung durch eine private Krankenversicherung gibt es den so genannten Basistarif. In diesem Tarif entfällt auch die sonst übliche Gesundheitsprüfung. Man spricht dabei auch von einem anpassbaren Leistungskatalog, aus dem der Versicherte seine zu versichernden Leistungen wählen kann. Je nach Versicherungstarif sind diese Leistungsbestandteile aktuell anpassbar. Versicherte, die eine private Kranken-versicherung abgeschlossen haben, erhalten keine Sach- oder sonstigen Dienstleistungen. Allerdings bietet die private Krankenversicherung Vorteile durch eine optimale Beitragsbemessung, zusätzlichen Komfort im Krankenhaus oder auch bevorzugte Behandlung bei niedergelassenen Ärzten. Durch eine private Kranken-versicherung wird es ermöglicht, sowohl den Arzt, aber auch das Krankenhaus frei zu wählen. Bei der weiteren individuellen Beitragsentwicklung ist auch zu berücksichtigen, dass bei nicht Inanspruchnahme von Leistungen aus einer PKV anteilig Beiträge zurück erstattet werden können. Das ist jedoch aus dem Versicherungsvertrag speziell zu entnehmen. Auch einen Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Voraussetzung ist dabei ein Leistungsangebot äquivalent der GKV vorliegt. Somit kann sich jeder individuell und auf die persönlichen Ansprüche bezogen versichern.
 
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