Bei gesetzlich Versicherten, welche
Zahnersatz
benötigen, übernimmt die Krankenkasse 50 Prozent
der Kosten. Kann der Versicherte allerdings alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen, so
erhöht sich der Anteil der Krankenkasse auf maximal 65 Prozent. Den Rest muss der Versicherte
selbst tragen. Durch eine private Zahnzusatzversicherung kann der Versicherte die Selbstbeteiligungskosten
senken.
Die Private Zahnzusatzversicherung erstattet nach der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
gemäß tariflichen Bedingungen. Die Tarifbedingungen sind unternehmensindividuell.
Deshalb lohnt es sich, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.
Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist es sehr wichtig, einzelne Leistungsmerkmale
der Versicherung zu vergleichen. Meistens entscheiden wir uns für eine billige Versicherung. Diese leistet aber für viele wichtige Bereiche sehr wenig oder gar nicht.
|
|
So leisten manche Tarife
zwar bis zu 90 %, aber nicht für so wichtige Leistungen wie Implantate und aufwändige Zahnbehandlung.
Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte für folgende Bereiche Erstattung anbieten:
- Inlays (Gold- / Keramik...)
- Implantate
- privatzahnärztliche Mehrkosten (z.B. Keramikverblendungen)
- Kieferorthopädie - Zahnregulierungen
- aufwändige Zahnbehandlungen (profess. Zahnreinigung, Wurzelbehandlung)
Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten! Fordern Sie jetzt einfach über unser
Kontaktformular
Ihren persönlichen Versicherungsvergleich an - natürlich kostenlos und unverbindlich!
|