Bei gesetzlich Versicherten, welche
Zahnersatz
benötigen, übernimmt die Krankenkasse 50 Prozent der Kosten.
Kann der Versicherte allerdings alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen,
so erhöht sich der Anteil der Krankenkasse auf maximal 65 Prozent. Den Rest muss der Versicherte selbst tragen.
Mit einer privaten Zusatzversicherung kann der Versicherte die Selbstbeteiligungskosten senken.
Die Private Zahnzusatzversicherung
erstattet nach der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse gemäß tariflichen Bedingungen.
Die Tarifbedingungen sind unternehmensindividuell. Deshalb lohnt es sich, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.
Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung
ist es sehr wichtig, einzelne Leistungsmerkmale der Versicherung zu vergleichen. Meistens entscheiden wir
uns für eine billige Versicherung.
Diese leistet aber für viele wichtige Bereiche sehr wenig oder gar nicht. | |
So leisten manche Tarife zwar bis zu 90 %, aber nicht für so wichtige Leistungen wie Implantate und aufwändige Zahnbehandlung.
Eine gute Zahnzusatzversicherung
sollte für folgende Bereiche Erstattung anbieten:
- Inlays (Gold- / Keramik...)
- Implantate
- privatzahnärztliche Mehrkosten
- Kieferorthopädie - Zahnregulierungen
- aufwändige Zahnbehandlungen (profess. Zahnreinigung, Wurzelbehandlung)
Statistiken zum Thema
Zusatzversicherungen finden Sie bei Statista.
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